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Erste Hilfe bei Säugling und Kleinkind: Vergiftungen

Jährlich kommen in Deutschland mehr als 100.000 Vergiftungsunfälle bei Kindern vor! Am häufigsten sind Kinder vom 1.-3. Lebensjahr betroffen, da sie insbesondere die Gefahren der aufgenommenen Substanzen noch nicht abschätzen/verstehen können, neugierig sind bzw. bei sehr kleinen Kindern sowieso noch alles in den Mund stecken und außerdem der "Bewegungsradius" wächst (Der gefährdete Zeitraum ist ansonsten ca. 10 Monate bis 5.Lj.).

Insbesondere der Haushalt stellt eine Gefahrenquelle dar! Es kommen Medikamente, Reiniger, Lampenöl, Zigaretten, Pflanzenteile, etc. in Frage. Vorbeugen ist daher (eigentlich) recht einfach und sehr wichtig! Wegschließen von gefährlichen Substanzen und Aufbewahrung nur in der Originalverpackung (dies ist wichtig, falls es doch einmal zu einem Verschlucken kommt und man entsprechende Informationen zu den Inhaltsstoffen der Substanz benötigt - die Giftnotrufzentrale wird danach fragen)!

Maßnahmen bei Vergiftung:

  • A. Ruhe bewahren: Sicherheit ist wichtiger als Hektik!
  • B. Verhindern der Giftaufnahme in den Körper (Mund säubern, betroffene Kleidung entfernen, großzügig abspülen bzw. säubern)
  • C. Bei Augenbeteiligung mind. 20 Minuten mit fließendem Wasser spülen
  • D. Kontaktieren sie schließlich die nächste Giftnotrufzentrale (Die entsprechenden Telefonnummern z.B. für Berlin 030 – 19240 und Bonn 0228 – 19240 sollte man sich an entsprechender Stelle notieren! Man hat mittlerweile eine Vereinheitlichung der Nummer versucht, so sind die meisten Giftnotrufzentralen über die 19240 mit entsprechender Vorwahl erreichbar) Für den Ansprechpartner am Telefon sind wichtige Angaben zur aufgenommenen Substanz, zur Menge, zum Zeitpunkt, zu Gewicht und Zustand des Kindes (Symptome wie Benommenheit etc.?)
  • E. Empfohlene Maßnahmen befolgen!
  • F. Reichlich Flüssigkeit (Tee, Wasser, keine Milch!) trinken lassen – jedoch nicht beim schaumbildenden Substanzen (Gefahr der Aspiration, d.h. der Aufnahme in die Atemwege mit drohender Verschlimmerung der Problematik!)
  • G. Auf Anweisung zum Erbrechen bringen, wenn Transport zur Klinik zu zeitraubend ist (Manuell mit Finger im Rachen): Kind dabei in Kopftieflage! DIES JEDOCH NICHT BEI: Nicht giftiger Substanz, Kindern unter 9 Monate, bei Schläfrigkeit, Bewusstlosigkeit, reduzierter Bewusstseinszustand oder nach der Aufnahme von Benzin, organischen Lösungsmitteln, ätzenden Substanzen (Viel Trinken! Verdünnungseffekt!)

Sofort Klinik oder Arzt aufsuchen!

Hinweis: Auch wenn die aufgeführten Handlungsanweisungen nach bestem Wissen erstellt wurden,gibt es jedoch keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit. Oftmals ist es bei medizinischen Notfällen viel besser, wenn ein anwesender Laie Hilfe leistet, als wenn gar nichts passiert. Im Zweifelsfall und bei entsprechender drohender gesundheitlicher Gefahr bzw. körperlichen Schädigungen, sollte man sich nicht scheuen - eventuell auch zeitnah - den Rettungsdienst bzw. einen Arzt oder eine Klinik zur Unterstützung hinzuzuziehen.
Nur solche speziell ausgebildeten Fachleute sind im Einzelfall in der Lage, die Schwere der Erkrankung bzw. Gefährdung richtig einzuschätzen, danach zu handeln und haben neben den Kenntnissen und Fertigkeiten auch die notwendigen medikamentösen und/oder apparativen/technischen Hilfsmittel, um entsprechende Behandlungen vorzunehmen.

 
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