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Vorsorge in der Schwangerschaft - rundum gut versorgt

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft dienen dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen. "Schwangere sollten dieses Angebot deshalb wahrnehmen, auch wenn sie sich gesund fühlen", sagt die Ärztin Dr. Astrid Maroß.

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die Vorsorgetermine in der Schwangerschaft - das sehen die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vor. Eine Praxisgebühr fällt dafür nicht an. Werdende Mütter, die berufstätig sind, muss der Arbeitgeber für die Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft ist in der Regel alle vier Wochen ein Check vorgesehen. In den letzten zwei Monaten wird die Gesundheit von Mutter und Kind alle zwei Wochen kontrolliert. Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf kann auch eine Hebamme die meisten Untersuchungen übernehmen.

 

Der erste Vorsorgetermin sollte erfolgen, sobald die Schwangerschaft festgestellt ist. Dabei erfasst der Arzt den Gesundheitszustand und die Krankengeschichte der Schwangeren. Außerdem händigt er ihr einen Mutterpass aus, in dem alle Untersuchungsergebnisse und Befunde notiert werden. Dieses Dokument liefert wichtige Informationen für die Geburt und in medizinischen Notfällen. "Tragen Sie den Mutterpass daher stets bei sich", empfiehlt AOK-Medizinerin Maroß. In jedem Fall sollten Schwangere den Pass zu allen Vorsorgeterminen und zur Entbindung mitbringen. Übrigens: Der Mutterpass ist ein persönliches Dokument. Arbeitgeber und Behörden dürfen eine Einsichtnahme nicht verlangen.

Beratung und Untersuchung

Bei allen Vorsorgeterminen wird die Schwangere beraten und untersucht. Zum Beispiel messen der Arzt oder die Hebamme den Blutdruck und das Körpergewicht der Mutter. Sie analysieren den Urin und ertasten den Stand der Gebärmutter. Außerdem kontrollieren sie die Lage des Kindes und seinen Herzschlag.

Das Blut der Schwangeren wird auf Infektionen untersucht, etwa auf Syphilis und Hepatitis B. Geprüft wird auch, ob die werdende Mutter ausreichend Antikörper gegen Röteln hat. Der Arzt oder die Hebamme empfehlen der Schwangeren zudem, einen HIV-Test zu machen. Weiterhin bestimmen sie die Blutgruppe und den Rhesus-Faktor, um mögliche Unverträglichkeiten zwischen Mutter und Kind zu erkennen. Werdende Mütter sollten sich auch ausführlich beraten lassen. So erklären der Arzt oder die Hebamme ihnen, wie sie sich ausgewogen ernähren, genügend Jod und Folsäure zu sich nehmen und wie sie der Entstehung von Karies bei ihren Kindern vorbeugen können. "Nehmen Sie außerdem die beiden Nachuntersuchungen nach der Geburt wahr", sagt Maroß. Sie stehen in der ersten Woche und spätestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes an. Zur Früherkennung können auch drei Ultraschall-Untersuchungen in Anspruch genommen werden. Dabei kann der Arzt den Geburtstermin errechnen und kontrollieren, wie das Baby wächst und sich entwickelt.

Bei einer Risikoschwangerschaft und bei Beschwerden kommen meist weitere Untersuchungen hinzu - dafür kommt die AOK ebenfalls auf. Mit einem erhöhten Risiko ist beispielsweise zu rechnen, wenn die Schwangere Diabetes hat oder unter einer schweren Allgemeinerkrankung leidet. Darüber hinaus bieten viele Ärzte gesunden Schwangeren zusätzliche Leistungen an, etwa weitere Ultraschalluntersuchungen. Da diese Leistungen nicht medizinisch notwendig sind, müssen die Versicherten sie selbst bezahlen.

Zusatzangebote hinterfragen

"In einer normal verlaufenden Schwangerschaft bringen weitere Checks Mutter und Kind keine Vorteile", sagt AOK-Ärztin Maroß. Sie rät Schwangeren, sich nicht verunsichern zu lassen, sondern genau nachzufragen, welchen Nutzen und welche Risiken eine angebotene zusätzliche Leistung für sie hat. Sorgfältig abwägen sollten werdende Eltern laut Maroß insbesondere, ob sie zusätzliche Untersuchungen in Anspruch nehmen wollen, mit denen Entwicklungsstörungen und Behinderungen des Kindes abgeschätzt werden können (Pränataldiagnostik).

So bieten Ärzte Schwangeren über 35 häufig einen Bluttest an, der zusammen mit einer Ultraschallmessung und dem Alter der Mutter das Risiko einer Behinderung des Kindes berechnet. Viele Mediziner empfehlen auch eine Fruchtwasseruntersuchung. Dabei werden Zellen aus dem Fruchtwasser entnommen, um das Erbgut auf mögliche Schäden zu überprüfen. "Diese Untersuchung ist nicht frei von Risiken", warnt die Ärztin. Schon bei dem Bluttest können wie bei allen medizinischen Untersuchungen manchmal Abweichungen festgestellt werden, obwohl das Kind in Wirklichkeit gesund ist. Außerdem machen sich einige Frauen infolge der Pränataldiagnostik große Sorgen, die sie während der restlichen Schwangerschaft begleiten.

Daher empfiehlt Maroß Schwangeren, sich vorab zu überlegen, welche Konsequenzen ein mögliches auffälliges Testergebnis hat. Erst dann sollten sie entscheiden, ob sie ein solches Verfahren nutzen wollen. Um diese Fragen zu klären, können sie sich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle ausführlich informieren. Auf keinen Fall sollten sich Versicherte zu einer Entscheidung drängen lassen – die Beratung und die zusätzliche Untersuchung sollten daher nicht am gleichen Tag stattfinden.

Mediziner sind verpflichtet, ihre Patienten darauf hinzuweisen, wenn sie eine angebotene zusätzliche Leistung privat bezahlen müssen. Die Versicherten müssen einem solchen privaten Behandlungsvertrag schriftlich zustimmen. Darin sollten jede einzelne vereinbarte Leistung und die voraussichtliche Honorarhöhe aufgeführt sein.

Quelle: ams

 
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